Rückerstattung der Mehrwertsteuer | Flughafen Ibiza | Aena

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Rückerstattung der Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuerrückerstattung am Flughafen Ibiza

RÜCKERSTATTUNG DER MEHRWERTSTEUER

Rückerstattung der Mehrwertsteuer

Verfahrensweise

Jede Person, die weder die spanische noch eine andere Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzt und keinen Wohnsitz in Spanien oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, sowie Personen mit Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln, in Ceuta oder Melilla, haben Anspruch auf die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Einkäufe, die sie in Spanien und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union getätigt haben.

Um die Steuererstattung zu erhalten, muss die tatsächliche Ausfuhr der Waren innerhalb einer Frist von drei Monaten durch die Bestätigung der Rechnung oder des elektronischen Rückerstattungsdokuments (DER) nachgewiesen werden. Das Bestätigungsverfahren richtet sich nach der Reiseroute:

  1. Elektronische Bestätigung am Abflughafen: Wenn die Ausreise aus der Europäischen Union über Spanien erfolgt und die Einkäufe in Spanien getätigt wurden. Die Bestätigung erfolgt an den DIVA-Selbstbedienungsterminals oder – sofern das DIVA-Terminal eine zusätzliche Kontrolle verlangt – in den Schalterstellen zur Rechnungsbestätigung.
  2. Manuelle Bestätigung am Abflughafen: Wenn die Ausreise aus der Europäischen Union über Spanien erfolgt, die Einkäufe jedoch in anderen Mitgliedstaaten getätigt wurden. In diesem Fall ist die Stelle zur Rechnungsbestätigung aufzusuchen.
  3. Manuelle Bestätigung am Ankunftsflughafen: Wenn die Reise vom spanischen Festland oder den Balearen zu den Kanarischen Inseln, nach Ceuta oder Melilla erfolgt.
  4. Bestätigung in einem anderen Mitgliedstaat: Elektronische Rückerstattungsdokumente (DER) für Einkäufe, die auf spanischem Hoheitsgebiet getätigt wurden, werden in Spanien nicht bestätigt, wenn sich der Ausreisepunkt aus der Europäischen Union in einem anderen Mitgliedstaat befindet (z. B. Lissabon). In diesem Fall ist das elektronische Rückerstattungsdokument (DER) in Papierform mitzuführen, damit es im Mitgliedstaat abgestempelt werden kann, über den die Ausreise aus der Europäischen Union erfolgt.

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren finden Sie unter folgendem Link: https://www.aena.es/en/passengers/baggage-controls/customs-vat-refund/vat-refund.html

Weitere Informationen: Mehrwertsteuerrückerstattung für Einkäufe von Reisenden (DIVA)

DIVA

Verfahrensweise

In Spanien werden alle Mehrwertsteuerrückerstattungen für Reisende digital mithilfe des DIVA-Systems abgewickelt:

  • Bitten Sie beim Einkauf den Verkäufer um das elektronische Tax-Free-Formular („documento electrónico de reembolso“).
  • Bei der Ausreise aus Spanien und auf jeden Fall vor Abfertigung des Gepäcks müssen Sie die elektronischen Erstattungsdokumente Ihrer Einkäufe elektronisch validieren. Begeben Sie sich hierfür zu einem der DIVA-Bildschirme, die sich in den Abfertigungsbereichen des Flughafens befinden.
  • Folgende Unterlagen müssen Sie immer mit sich führen:
    1. Reisepass.
    2. Die Rechnungen Ihrer Einkäufe und das DIVA-Formular.
    3. Die Waren, für die Sie die Rückerstattung beantragen. Ohne Waren gibt es keine Stempel.
    4. Bordkarte oder Reisefahrschein.

So funktionieren die DIVA-Bildschirme

  1. Wählen Sie die Sprache aus.
  2. Scannen Sie mit dem Lesegerät den Strichcode auf dem Formular.
  3. Das System kann zwei Ergebnisse anzeigen:
    • Das DIVA-Tax Free-Formular ist abgestempelt. Die Bearbeitung ist beendet.
    • Das DIVA-Tax Free-Formular kann nicht validiert werden. In diesem Fall müssen Sie sich an das Büro für Rechnungsprüfung (Oficina de Visado de Facturas) der Guardia Civil wenden, das sich neben den Bildschirmen befindet.

Sie erhalten kein physisches Dokument mit dem Validierungsergebnis. Den Bearbeitungsstand kann man durch Abfrage des CSV-Codes (Sicherheitscode) feststellen, der sich auf dem Formular befindet, und zwar unter folgender URL: https://www.agenciatributaria.gob.es/AEAT.sede/tramitacion/ZZ05.shtml

Sobald die Validierung auf dem Bildschirm oder durch das Büro bestätigt wurde, erhalten Sie Ihre Rückerstattung direkt bei den Tax Free-Büros in den Boarding-Bereichen.

Voraussetzungen für den Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer

  • Der Wohnsitz muss sich außerhalb der Europäischen Union (oder auf den Kanarischen Inseln, in Ceuta oder Melilla) befinden.
  • Die gekauften Artikel müssen für den persönlichen Gebrauch, d. h. nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sein.
  • Die Europäische Union muss innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf verlassen werden.

Stelle zur Rechnungsbestätigung

Hier finden Sie die Standorte der Stellen, an denen Rechnungen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer bestätigt werden.

Best & Fast Change (Rückgabestellen)

Kundenbetreuung: (+34) 911 339 549

E-Mail: info@bestandfastchange.es

Website: https://www.bestandfastchange.es/

Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag. 8:30 - 21:00 h.

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