Antrag auf Analyse ziviler Aktivitäten im Luftraum
Antrag auf Analyse ziviler Aktivitäten im Luftraum
Gemäß den geltenden Flugsicherheitsvorschriften müssen bestimmte Aktivitäten in unmittelbarer Nähe von Flughäfen im Voraus koordiniert werden, um sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für die im Flug befindlichen Flugzeuge darstellen.
Weitere Informationen über die geltenden Vorschriften und den räumlichen Geltungsbereich der Luftverkehrsbeschränkungen finden Sie auf der Website von
AESA: https://www.seguridadaerea.gob.es/es/particulares/piloto-de-drones
ENAIRE: https://www.enaire.es/servicios/drones
Art der Aktivitäten: RPA (Drohnen), Modellflugzeuge, Feuerwerkskörper, Raketen, Schwebelaternen, Ballons, Wettersondierungen, Fesselballons, Taubenaktivitäten, sportliche Aktivitäten (Gleitschirmfliegen, Kitesurfen), Rauchentwicklung usw.
Frist: Mindestens 20 Arbeitstage vor dem Datum der gewünschten Aktivität.
Kontakt: E-Mail: leicecoa@aena.es
Formulare:
- Für die Koordinierung ziviler Luftverkehrsaktivitäten mit ferngesteuerten Luftfahrzeugen (RPAS) gemäß der in Absatz 24(1) des spanischen Königlichen Dekrets 1036/2017 (gesamt oder teilweise) beschriebenen Entfernungen verwenden Sie bitte das Formular „Solicitud de análisis de actividad aérea civil relativa sistemas de aeronaves pilotadas por control remoto (RPAS)“ (Antrag auf Analyse ziviler Luftraumaktivitäten im Zusammenhang mit ferngesteuerten Luftfahrzeugsystemen (RPAS)), das Sie weiter unten herunterladen können.
- Zur Beantragung einer Analyse der Auswirkungen anderer ziviler Aktivitäten innerhalb von Flugplatzbeschränkungen verwenden Sie bitte das Formular „Solicitud de análisis de actividad aérea civil relativa a otros usos del espacio aéreo (excepto RPAS)“ (Antrag auf Analyse ziviler Luftraumaktivitäten im Zusammenhang mit anderen Luftraumnutzungen (außer RPAS)), das Sie ebenfalls weiter unten herunterladen können.
Damit Aena SME, S.A. die Koordinierung von RPAS-Einsätzen bearbeiten kann, muss der Betreiber über ein gültige Zulassung der zuständigen Behörde verfügen. Mehr Information dazu finden Sie auf der Website der AESA.
Um RPAS-Aktivitäten zu koordinieren, die nicht den in Abschnitt 24(1) des spanischen Königlichen Dekrets 1036/2017 beschriebenen Entfernungen entsprechen, jedoch innerhalb des kontrollierten Luftraums stattfinden oder um eine Analyse der Auswirkungen anderer ziviler Aktivitäten außerhalb von Flugplatzbeschränkungen, jedoch innerhalb von Betriebsbeschränkungen anzufordern, wenden Sie sich bitte an ENAIRE: cop@enaire.es
Falls ein solcher Antrag nicht fristgerecht eingegangen ist und 48 Stunden vor Ablauf der Frist keine Antwort von Aena SME, S.A. vorliegt, ist er als abgelehnt zu betrachten.
Links zur Koordinierung ziviler Aktivitäten