Koordinierung ziviler Aktivitäten | Flughafen Almería | Aena

Antrag auf Analyse ziviler Aktivitäten im Luftraum

Antrag auf Analyse ziviler Aktivitäten im Luftraum

Gemäß den geltenden Flugsicherheitsvorschriften müssen bestimmte Aktivitäten in unmittelbarer Nähe von Flughäfen im Voraus koordiniert werden, um sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für die im Flug befindlichen Flugzeuge darstellen.

Weitere Informationen über die geltenden Vorschriften und den räumlichen Geltungsbereich der Luftverkehrsbeschränkungen finden Sie auf der Website von
AESA: https://www.seguridadaerea.gob.es/es/particulares/piloto-de-drones

ENAIRE: https://www.enaire.es/servicios/drones

Art der Aktivitäten: RPA (Drohnen), Modellflugzeuge, Feuerwerkskörper, Raketen, Schwebelaternen, Ballons, Wettersondierungen, Fesselballons, Taubenaktivitäten, sportliche Aktivitäten (Gleitschirmfliegen, Kitesurfen), Rauchentwicklung usw.

Frist: Mindestens 20 Arbeitstage vor dem Datum der gewünschten Aktivität.

Kontakt: E-Mail: leicecoa@aena.es

Formulare:

Damit Aena SME, S.A. die Koordinierung von RPAS-Einsätzen bearbeiten kann, muss der Betreiber über ein gültige Zulassung der zuständigen Behörde verfügen. Mehr Information dazu finden Sie auf der Website der AESA.

Um RPAS-Aktivitäten zu koordinieren, die nicht den in Abschnitt 24(1) des spanischen Königlichen Dekrets 1036/2017 beschriebenen Entfernungen entsprechen, jedoch innerhalb des kontrollierten Luftraums stattfinden oder um eine Analyse der Auswirkungen anderer ziviler Aktivitäten außerhalb von Flugplatzbeschränkungen, jedoch innerhalb von Betriebsbeschränkungen anzufordern, wenden Sie sich bitte an ENAIRE: cop@enaire.es

Falls ein solcher Antrag nicht fristgerecht eingegangen ist und 48 Stunden vor Ablauf der Frist keine Antwort von Aena SME, S.A. vorliegt, ist er als abgelehnt zu betrachten.

Links zur Koordinierung ziviler Aktivitäten

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